Abnahmen bei Änderungen und Einzelabnahmen

Wir sind Ihr Ansprechpartner für Änderungsmaßnahmen nach § 19.3. StVZO und Einzelabnahmen nach § 19.2/§ 21 StVZO. Sobald Sie also Umbaumaßnahmen an Ihrem Fahrzeug vornehmen, wäre es ratsam uns schon vorab zu kontaktieren. Wir beraten Sie umfassend und sorgen für eine saubere Abnahme Ihrer baulichen Vorhaben.

Egal ob Felgen, Tuning oder Umbauten – verlassen Sie sich auf unsere Fachexpertise!