Haupt- & Abgasuntersuchung

Verkehrssicherheit, Vorschriftsmäßigkeit und Umweltschutz – unter anderem diese Ziele verfolgt der Gesetzgeber mit der Haupt- & und Abgasuntersuchung (HU/AU), zu der Sie Ihr Fahrzeug regelmäßig vorfahren müssen.

Die Hauptuntersuchung an Kraftfahrzeugen nach § 29 StVZO ist eine hoheitliche Tätigkeit. Sie dient allein dem Schutz der Allgemeinheit, sprich dem Schutz von Leib und Leben. Sie ist eine zerlegungsfreie Sichtprüfung sowie eine Funktions- und Wirkprüfung der für die Verkehrssicherheit relevanten Bauteile und Systeme am Kraftfahrzeug.
Partner TüvNord

Was müssen Sie mitbringen und worauf müssen Sie achten?

  • Zulassungsbescheinigung/Fahrzeug­schein
  • Verbandskasten
  • Warndreieck
  • Warnwesten
  • Nachweise zu technischen Änderungen (falls erforderlich)
  • Bei Nachprüfung bitte den Vorbericht mitbringen